Nach § 3 des TDG (Teledienstgesetzes) unterliegen auch Ärzte
den Informationspflichten nach § 6 des TDG. Hiernach sind folgende
Angaben zu machen:

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Angehöriger der Landesärztekammer Baden-Württemberg   http://www.aerztekammer-bw.de
Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe   verliehen von der Ärztekammer Hessen
unterliegt der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg   einzusehen unter: http://www.aerztekammer-bw.de/20/arztrecht/05kammerrecht/bo.pdf

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