(B-Streptokokken-Screening, GBS-Screening)
B-Streptokokken sind Bakterien, die auch bei gesunden Frauen in der Scheide oder im Darm vorkommen. Betroffen sind ca. 10 – 30 % aller Schwangeren. Diese Besiedelung verursacht in der Regel keine Beschwerden und stellt für die Schwangere selbst keine Gefahr dar. Deshalb ist während der Schwangerschaft auch keine Behandlung erforderlich.
Eine Gefährdung kann allerdings für das Neugeborene entstehen, wenn B-Streptokokken während der Geburt auf das Kind übertragen werden. Die Erkrankungsrate beträgt zwar nur 1 – 2 %, kann dann aber zu schweren Infektionen führen. Am gefährlichsten ist die Frühform, bei der es zu Sepsis, Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung kommen kann, die mit einer Sterblichkeit von 5 - 20 % verbunden ist.
Daher wird empfohlen, zwischen der 36. und 38.SSW einen Test auf B-Streptokokken aus dem Vaginalsekret vorzunehmen. Wenn bekannt ist, dass die Scheide der Mutter mit B-Streptokokken besiedelt ist, wird unter der Geburt ein Antibiotikum (in der Regel Penicillin) als Infektionsprophylaxe gegeben. Bei Penicillin-Allergie wird ein anderes streptokokkenwirksames Antibiotikum eingesetzt. Eine vorherige Behandlung der Mutter ist nicht nötig und nicht sinnvoll.
Zahlreiche Fachgesellschaften und Kliniken (Leitlinie GBS-Screening, Uni-Frauen-klinik Ulm u. a.) empfehlen diese Untersuchung. Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das GBS-Screening derzeit nicht übernehmen, kann sie bei gesetzlich Versicherten nur als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden und muss privat bezahlt werden.
Nährere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Gynäkolgie und Geburtshilfe (DGGG) unter
http://www.dggg.de/fileadmin/public_docs/Leitlinien/3-2-3-streptokokken-2010.pdf