Die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen haben das Ziel, Hinweiszeichen auf eine schwere Fehlentwicklung des Kindes oder Wachstumsstörungen in einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft zu entdecken. Eventuell erforderliche weitere Ultraschalluntersuchungen gehören zwar nicht zu den Mutterschafts-Routine-untersuchungen, sie werden jedoch als zusätzliche Leistungen von den Krankenkassen übernommen, wenn Verdachtsmomente für bestimmte Schwangerschaftserkrankungen oder mögliche Fehlbildungen vorliegen.

Sollten solche Untersuchungen erforderlich sein, wird Ihr Arzt/Ärztin Sie entsprechend darauf hinweisen und die notwendigen Untersuchungen, soweit sie nicht von ihm/ihr selbst vorgenommen werden können, veranlassen.


NACKENTRANSPARENZ-MESSUNG
Mittlerweile k
önnen durch den Fortschritt der Medizin und die immer besser werdenden Geräte bereits in der Frühschwangerschaft Verdachtsmomente für eine nicht normale Entwicklung des Kindes gefunden werden. Hier ist insbesondere die Nacken-Transparenz-messung zu erwähnen, mit der man schon am Ende des 1.Schwangerschaftsdrittels Hinweis auf das Vorliegen einer chromosomalen Störung bekommen kann.

Die Messung der Nackentransparenz ist sehr aufwendig und erfordert eine intensive Schulung und Ausbildung. Einzelheiten hierzu finden Sie hier und auf der Internet-Seite der Fetal Medicine Foundation: www.fmf-deutschland.info


Andererseits werden reine Wunsch-Ultraschalluntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit (sog. Baby-Fernsehen) von den Kassen nicht übernommen und müssen daher selbst bezahlt werden. Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch, etwa weil Angehörige mitkommen wollen, rechtzeitig mit, damit wir Ihnen einen speziellen Termin geben können.

      

Embryo 9.SSW

Embryo 11.SSW

Hand 23. SSW

Gesicht 33. SSW

       3-D-Sonographie

 

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